Wann?
Am Mittwoch, den 20.08.2025
Wo?
In der Turnhalle der Grundschule Diemelaue
Wie?
In der Turnhalle findet die Einschulungsfeier statt. Danach haben die Kinder in der Klasse ihren erste „Unterrichtsstunde“.
Während die Kinder im „Unterricht“ sind, erhalten die Eltern von der Schulleitung noch wichtige Informationen zur ersten Schulwoche.
Im Anschluss können die Eltern, Geschwister, Großeltern und Paten erste Kontakte knüpfen und offene Fragen klären.
Für das leibliche Wohl sorgt der Förderverein der Schule.
Schulpflichtige Kinder müssen angemeldet werden:
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, das heißt, die bis einschließlich 01. Juli 2019 geboren sind, werden auf Grund des Hessischen Schulgesetzes am 01. August 2025 schulpflichtig. Dies gilt auch für Kinder mit vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf.
Kinder, die nach dem 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, falls sie die dafür erforderliche Reife besitzen. Über die Einschulung entscheidet die Schulleitung nach Rücksprache
mit dem Kindergarten.
Wo melden Sie ihr Kind an?
Die Eltern oder gesetzlichen Vertreter sollen ihr Kind grundsätzlich in der zuständigen Grundschule anmelden. Das ist die Schule, in deren Schulbezirk das Kind wohnt.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Besuch einer „nicht zuständigen“ Grundschule gestattet werden. Bei der Anmeldung in der zuständigen Grundschule wird dies mit der Schulleitung besprochen. Der erforderliche schriftliche Antrag (Vordruck) kann erst ab Januar 2025 gestellt werden. Über die Genehmigung entscheidet das Staatliche Schulamt zu einem späteren Zeitpunkt. Soll ein Kind eine Privatschule besuchen, ist die zuständige Grundschule zu informieren.
Haben Sie diesbezüglich Fragen? Dann können Sie sich jeder Zeit bei uns melden!
Einschulungsuntersuchungen des Gesundheitsamtes
Die Einschulungsuntersuchung des Gesundheitsamtes findet im März 2025 im Gesundheitsamt in Hofgeismar statt.
Den genauen Termin erhalten Sie von uns rechtzeitig per Post.
Bitte beachten Sie, dass in der Regel keine Ausweichtermine zur Verfügung stehen. Sollten Sie an Ihrem Termin aus wichtigem Grund verhindert sein, bitten wir Sie, uns dieses umgehend mitzuteilen. Einen Ersatztermin können Sie im Gesundheitsamt erhalten.